NABU-Projekte im Biosphärengebiet
Von "Albvisionen" bis zum "NABU-Biosphärenmobil"
Der NABU hat von Anfang an die Entstehung des Biosphärengebietes durch eigene Projekte vorangetrieben. Insbesondere hat er sich unter anderem in den folgenden Projekten engagiert und tut das nach wie vor:
Natur-/Artenschutz:
- Albvisionen (abgeschlossen)
- Projekte zum Schutz von Heidelerche und Steinschmätzer auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen.
- Greifvogel- und Horstbaumerfassung in den Kern- und Pflegezonen (s.u.)
Öffentlichkeitsarbeit/Naturerlebnis:
- Touren mit den Truppenübungsplatz-Guides (Truppenübungsplatz-Guides)
- Anbieten von Führungen mit den NABU-Albguides (NABU-Alb-Guides)
- Anlegen der "Allee der Stifter" auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz (Allee der Stifter)
- Blumenwiesen-Alb: Marketing für blühende Wiesen (Wiesenmeisterschaft, Fotowettbewerb, Ausstellung, Wahl der Blumenwiesenkönigin)
- NABU-Biosphärenmobil
Weitere Projekte von NABU-Gruppen im Landkreis Reutlingen:
Erfolgreicher Greifvogel-Schutz auf der Alb
Auf welchen Bäumen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb brüten Greifvögel? Dieser Frage ist der Vogelkundler Luis Sikora im Auftrag des NABU nachgegangen. Seit Sommer 2008 hat Sikora ein Jahr lang die Buchenwälder des Biosphärengebiets durchstreift und nach Greifvogelhorsten gesucht. Gefunden hat er 245 Horste. 83 davon waren belegt. In 25 brüteten Rotmilane, in 53 Mäusebussarde und in fünf Rabenkrähen.
Diese Daten sind eine wertvolle Grundlage für den weiteren Schutz der Greifvögel auf der Schwäbischen Alb. Denn die bisherige Erhebung der “Horstbäume” ist nur der Anfang eines langfristigen Monitorings und Schutzkonzeptes für Greifvögel auf der Alb. Im Jahr 2010 werden viele Ehrenamtliche gemeinsam mit Forstrevierleitern vor Ort die erfassten Bäume und Horste im Auge behalten und ihre Beobachtungen auch an die Biosphärengebiets- und die Forstverwaltung weitergeben. So senken sie das Risiko, dass Bäume mit belegtem Horst versehentlich gefällt werden.
Das Projekt des NABU wurde mit Mitteln des Biosphärengebiets Schwäbische Alb gefördert. Zusätzlich konnte der NABU bei einem ersten Spendenaufruf im Frühjahr 2009 bereits einiges an finanziellen Mitteln für die Greifvögel der Alb sammeln. Allen Spendern dankt der NABU im Namen der Vögel herzlich für ihre Unterstützung. Die Spender haben dazu beigetragen, dass der NABU dieses Projekt langfristig weiterführen kann.
Der Rotmilan
Baden-Württemberg trägt eine besondere Verantwortung für den Rotmilan. Denn von den weltweit etwa 18.000 Paaren brüten mehr als 10.000 Paare in Deutschland, davon rund 1.100 Brutpaare in Baden-Württemberg. Deshalb ist es wichtig, dass der Rotmilan hier im Ländle, wo er einen Schwerpunkt seiner Verbreitung hat, gute (Über-) Lebensbedingungen vorfindet und sich weiterhin erfolgreich vermehren kann.
Rotmilane werden bis zu 25 Jahre alt und bleiben ihrem Revier über viele Jahre treu. Im Winter zieht es den Rotmilan in den Süden. Der Zugvogel überwintert im Mittelmeerraum.
Mit einer Flügelspannweite von rund 1,5 Metern, seiner kontrastreichen Färbung und seinem roten, gegabelten Schwanz hat er eines der markantesten Flugbilder aller heimischen Vögel. Die Thermik nutzend gleitet er im Segelflug fast ohne Flügelschlag über sein Jagdrevier, das bis zu 15 Quadratkilometer umfasst.
Rotmilane brüten einmal im Jahr. Das Weibchen legt im Frühjahr zwei bis drei Eier. Dabei ist der Rotmilan auf größere Wälder mit Altholzbeständen angewiesen. Dort baut er seine Horste bevorzugt in alten Buchen. Zur Nahrungssuche braucht er reich gegliederte offene Landschaften mit ausgedehnten Wiesen- und Ackerflächen, die mit Saumstreifen und Hecken durchzogen sind. Auch Streuobstwiesen bieten ihm gute Jagdgründe.
Seine Hauptnahrung sind Kleinsäuger, hauptsächlich Mäuse, aber auch Aas. Letzteres wird ihm immer wieder zum Verhängnis, wenn vergiftete Köder in der Landschaft ausgelegt werden. Aber auch der Mangel an geeigneten alten Bäumen zum Horstbau sowie die intensive Landwirtschaft bereiten ihm Probleme.
Inzwischen gehört der Rotmilan zu den streng geschützten Arten. Seit Ende 2007 dürfen seine Horstbäume nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz nur noch in Ausnahmefällen umgesägt werden.