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Gemeinsam Streuobstwiesen retten

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Streuobstwiese in Bretten - Foto: NABU/Johannes Enssle

Streuobstwiese in Bretten - Foto: NABU/Johannes Enssle

Hier hat tagsüber die Goldammer gesungen, in der Dämmerung flatterte die Rauhautfledermaus. Das ist nun vorbei! Ein von der Gemeinde Bretten beauftragter Arbeitstrupp hat ihre Heimat zerstört. Mit Motorsägen haben die Arbeiter in wenigen Stunden 39 Obstbäume gefällt, darunter auch besonders wertvolle, über 120 Jahre alte Birnbäume. Sie mussten für die Erweiterung eines Gewerbegebietes sterben. Hier kamen Grünspecht, Gartenrotschwanz, insgesamt 33 verschiedene Vogelarten, Fledermäuse, holzbewohnende Käfer und Wildbienen vor. Wo sollen sie jetzt hin?

Der NABU hatte dem geplanten Kahlschlag fristgerecht widersprochen. Aber die Gemeinde Bretten hatte per Eilantrag und ohne uns rechtzeitig zu informieren vom Landratsamt die Erlaubnis zur Rodung eingeholt. Leider ist das kein Einzelfall. Im ganzen Land werden nach wie vor wertvolle Streuobstwiesen für Gewerbe- oder Wohngebiete platt gemacht.

 


Buntspecht - Foto: Bernd Birkhahn

NABU-Aktive pflegen Streuobstwiesen. Sie sorgen für den Erhalt von Bruthöhlen oder hängen Nisthilfen auf.

35 Euro für Brutplätze
Bagger Mit Laendle Leben Lassen Logo Foto Uli Faigle Bund Hochrhein 680x453

Mit dem Volksantrag „Ländle leben lassen“ stellen wir uns der ungezügelten Bauwut entgegen.

60 Euro: Stopp dem Flächenfraß
Streuobstwiesen bieten vielen verschiedenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. - Foto: Hannes Huber

Wir prüfen Rodungsanträge. Wo nötig, legen wir Widerspruch ein. Musterklagen werden zeigen, ob die Landesregierung das Gesetz nachschärfen muss.

90 Euro: Einsatz für Naturrechte

Der NABU hat landesweit gegen über 30 beantragte Streuobstwiesen-Rodungen Widerspruch eingelegt. Die Landesregierung hat zugesagt, uns monatlich über weitere Planungen zu informieren, damit wir, falls nötig, weitere Widersprüche einlegen können. Das reicht uns aber nicht! Wir Naturschützerinnen und Naturschützer haben immer wieder leidvoll erfahren: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser! Wir bestehen auf ein Gesetz, das sein Versprechen hält und unsere Streuobstwiesen schützt. Paragraf 33a des Biodiversitätsstärkungsgesetzes schreibt das in Baden-Württemberg zwar erstmals vor. Aber leider lässt er zu viele Interpretationen zu und wir müssen weiterhin alle beantragten Rodungen prüfen.

Fast jeder zweite Streuobstbaum Deutschlands steht in Baden-Württemberg. Wir haben die größten zusammenhängenden Streuobstflächen Europas. Lassen Sie uns diesen Schatz gemeinsam retten. Bitte helfen Sie uns jetzt mit Ihrer Spende! Schützen Sie mit uns unsere Streuobstwiesen und ihren Artenreichtum!

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Danke dafür, dass wir gemeinsam die Heimat von Goldammer und Steinkauz verteidigen!


Bei Fragen zum Spendenprojekt, wenden Sie sich bitte an Andrea Molkenthin-Kessler : Andrea.Molkenthin-Kessler@NABU-BW.de


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Gemeinsam setzen wir uns für den Schutz der baden-württembergischen Streuobstwiesen ein!

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Mariana Cankovic - Foto: NABU/Ann-Kathrin Mertz
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