Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden können die Unteren Naturschutzbehörden geeignete Personen ehrenamtlich für den Naturschutzdienst einsetzen. Früher wurden diese Ehrenamtlichen als „Naturschutzwart“ bzw. „Naturschutzwartin“ bezeichnet. Die Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes können auch von der Höheren Naturschutzbehörde für besondere Aufgaben bestellt werden.
Die im Jahr 2017 veröffentlichte Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft über den ehrenamtlichen Naturschutzdienst läuft zum Jahresende aus. Das Ministerium ist aktuell im Austausch mit verschiedenen Behörden und Verbänden, ob es eine unveränderte Verlängerung der Verwaltungsvorschrift geben soll oder ab Anpassungsbedarf gesehen wird. Es besteht für uns daher nun die Möglichkeit entsprechende Probleme mit der bisherigen Vorschrift oder Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Beim digitalen Austausch zur Verwaltungsvorschrift sind wir auf ihre Erfahrungen und mögliche Vorschläge für die Novellierung der Verwaltungsvorschrift gespannt.