NABU-Frühjahrskonferenz
Kompensationsverzeichnis im Fokus
Frühjahreskonferenz 2026 - Foto: NABU/M. Pagel
Am 14. März 2026 setzten sich 65 engagierte NABU-Mitglieder aus Baden-Württemberg auf der Frühjahrskonferenz mit dem Kompensationsverzeichnis auseinander – einem Thema, das auf den ersten Blick trocken wirkt, aber für die Arbeit mit Kommunen von enormer Bedeutung ist. Die Konferenz bot nicht nur wertvolle Vorträge, sondern auch viel Raum für Vernetzung bei Kaffee und Mittagessen.
„Ich finde das Thema wichtig und wünsche mir heute eine Vernetzung der Schlagworte Ökopunkte und Kompensation“, sagt Beate Hippchen vom NABU Freiburg, warum sie angereist ist. „Ich habe extra übernachtet, damit ich rechtzeitig hier sein darf.“
Dr. Markus Röhl eröffnete den Tag mit einem Vortrag zur Eingriffs- und Ausgleichsregelung Bei der Eingriffs- und Ausgleichsregelung ist die Unterteilung in Naturschutzrecht und Baurecht relevant. Zuerst zeigt er, was überhaupt ein Eingriff laut der Eingriffsregelung nach Paragraf 14-15 im seit 1976 bestehenden Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) ist. Ziel der Eingriffsregelung ist es, nur erhebliche Eingriffe auszugleichen. Alle vermeidbaren Eingriffe sind im Sinne der Umwelt zu vermeiden. Nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen sind laut Paragraf 13 „durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz an Geld zu kompensieren.“ Generell gilt es im Naturrecht, den Ausgleich vor dem Ersatz einzuleiten. Beim Baurecht nach Baugesetzbuch (BauGB) gibt es trotz gleicher Ziele diese Unterscheidung nicht.
Im zweiten Vortrag beleuchtete Dr. Gerhard Bronner die Defizite in der Ausgleichsregelung und kritisierte, welche Maßnahmen wirklich als Kompensation gelten. Er stellte klar, wie wichtig es ist, Kompensationsmaßnahmen transparent zu gestalten – ein Beispiel war eine pseudo-ökologische Trockenmauer an einem Lärmschutz-Hügel nur für Ökopunkte.
Dr. Sabine Schellberg von der LUBW erklärte schließlich das Kompensationsverzeichnis, das seit Januar 2026 in einer neuen Software-Anwendung digitalisiert ist. Das KompVzVO basiert auf dem § 18 Absatz 3 im NatSchuG und regelt die Zuständigkeit und den Umfang von naturschutzrechtlichen Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen genauso wie naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen im Kompensationsverzeichnis.
Am Ende des Tages lassen viele Teilnehmenden den Abend bei einem gemeinsamen Abendessen ausklingen. Dass das Kompensationsverzeichnis für die ehrenamtliche Arbeit relevant ist, schlussfolgert Dr. Dirk Lederbogen vom NABU Göppingen und Umgebung so: „Dieses Kompensationsverzeichnis ist großartig: man kann sich schnell informieren, wann, wo und wie ausgeglichen wurde und wird. Es ist wichtig, zu sehen, wo die Flächen sich befinden, an denen eine Maßnahme gemacht wird oder wurde, und dass man Alibi-Maßnahmen, die nur formal korrekt sind, aber ökologisch kaum Ausgleich leisten, erkennen kann.“
Die Vorträge und Hilfestellungen sind im NABU-Netz zu finden.
Die nächste NABU-Frühjahrskonferenz wir am 24. April 2027 in Stuttgart stattfinden.
Berichte der vergangenen Jahre findet Ihr im NABU-Netz-Wiki.
Mehr Informationen:
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