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Mehr ...Siebenschläfer
Bauernregel ist nur eine Legende
„Siebenschläfer Regen – sieben Wochen Regen” oder „Ist der Siebenschläfer nass, regnet’s ohne Unterlass” – wer kennt sie nicht, die alten Bauernregeln zum Siebenschläfertag am 27. Juni. Dass dieser Tag mit dem Siebenschläfer zusammenhängt, ist jedoch ein Irrtum. Der Siebenschläfertag geht auf eine Legende zurück: Sieben Christen sollen in Ephesus bei einer Verfolgung durch Kaiser Decius im Jahr 251 in eine Berghöhle geflüchtet sein. Dort wurden sie jedoch entdeckt, eingemauert und schliefen 195 Jahre lang. Erst am 27. Juni 446 wurden die sieben Schläfer angeblich in ihrer Höhle entdeckt und wieder geweckt.
Wissenswertes über den Siebenschläfer
Von Oktober bis Mitte Mai hält das 13 bis 18 Zentimetern große Tier, das zur Familie der Bilche gehört, Winterschlaf. Während der wenigen Monate, in denen das Tier aktiv ist, frisst es vorwiegend Früchte, Samen, Knospen und Rindenstücke.
Siebenschläfer sind nur selten zu beobachten, da sie vor allem nachts in Gärten und Wäldern unterwegs sind. Mit seiner Kletterfertigkeit sowie seinem zwischen 11 und 15 Zentimetern großen Schwanz erinnert der Siebenschläfer an ein Eichhörnchen. Im Spätsommer bringen die Weibchen in Baumhöhlen und Nistkästen die nackten Jungen zur Welt, wobei ausreichende Versteckmöglichkeiten für die Tiere überlebenswichtig sind. „Oft fehlt es den Siebenschläfern an alten Bäumen mit geeigneten Höhlen“, weiß Volker Weiß vom NABU-Landesverband. „Daher mieten sie sich auch häufig auf dem Dachboden von Häusern ein, wo das dämmerungs- und nachtaktive Tier die Nacht zum Tag macht. Kleine Schäden im Haus verursachen dann immer wieder Konflikte mit den Menschen.“
Was tun, wenn man einen Siebenschläfer im Haus hat?
Der NABU rät, die kleinen Untermieter wenn möglich zu dulden und ihnen Unterschlupf zu gewähren. „Wen die Untermieter gar zu arg stören, sollte sie auf keinen Fall füttern. Vertreiben lassen sie sich oft durch penetranten Duft von Räucherstäbchen“, erklärt Weiß. Die Siebenschläfer stehen unter Artenschutz und gehören zu den besonders geschützten Tieren . Sie dürfen u.a. nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Fachberatungen über den Umgang mit Schlafmäusen im Haus bieten Fachberater*innen von der Unteren Naturschutzbehörde an.ähnliche themen:
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