Der Wanderfalke
Der Wanderfalke ist knapp dem Aussterben entronnen. Trotz stabiler Bestände, kämpft der Wanderfalke noch immer mit altbekannten Problemen. Mehr →
Alle Greifvögel sind streng geschützt, egal ob sie in Deutschland brüten oder als Durchzügler zu Gast sind. Dies bedeutet, dass sie weder verletzt noch gefangen oder gar getötet werden dürfen. Und das aus gutem Grund: Viele Greifvögel sind in ihrem Bestand bedroht und stehen nach wie vor auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands. Die Gründe der Gefährdung sind vielfältig und reichen von Lebensraumverlust durch den Bau von Straßen und Siedlungen, die intensive Landwirtschaft mit monotonen Ackerfrüchten und Pestiziden bis hin zur illegalen Verfolgung durch den Menschen.
Die Verluste durch illegalen Fang und Abschüsse oder gezielte Vergiftungen sind enorm und müssen gestoppt werden. Anstöße hierfür können die Angst vor Konkurrenz bei der Niederwildjagd sein oder bei Tauben- und Geflügelzüchtern die Angst vor Verlusten. Auch bei der Planung von Windenergieanlagen musste der NABU wiederholt feststellen, dass windkraftsensible Greifvögel gezielt vergrämt oder getötet wurden. Das alles ist illegal, es handelt sich um Straftaten. Auch in Baden-Württemberg werden immer wieder Fälle von Greifvogelvergiftungen bekannt. Sofern die Vögel noch am Leben sind, werden sie häufig in einer der NABU-Vogelschutzstationen gepflegt und wieder aufgepäppelt. Für viele kommt jedoch jede Hilfe zu spät. Entscheidend ist, dass der NABU jeden Vergiftungs- oder Tötungsverdacht gemeldet bekommt. Der NABU bringt jeden Fall zu Anzeige. Die Ermittlungsbehörden sind dann zum Handeln verpflichtet.
Verluste bei Greifvögeln durch illegale Verfolgung dramatisch
Die ökologische Bedeutung der heimischen Greifvögel ist unbestritten. Sie sitzen an der Spitze verschiedener Nahrungsketten, agieren als „Gesundheitspolizisten“, indem sie bevorzugt kranke Kleinsäuger fangen und als Aasfresser tote Tiere beseitigen. Gerade bei sogenannten Verantwortungsarten wie dem Rotmilan – 60 Prozent des Weltbestandes brüten in Deutschland und ca. 15 Prozent in Baden-Württemberg – ist der Verlust durch illegale Verfolgung besonders dramatisch und ein herber Rückschlag für die Schutzbemühungen.
Illegale Tötungen und Vergiftungen sind auf das Schärfste zu verurteilen. Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Taten muss oberste Priorität haben. Aus diesem Grund unterzeichneten die Naturschutz-, Jagd- und Tierschutzverbände in Baden-Württemberg im Jahr 2011 zusammen mit den damaligen Umwelt- und Landwirtschaftsministern das sogenannte Stuttgarter Memorandum. Hier erklären die Unterzeichner, „dass illegale Greifvogelverfolgungen und die mögliche Gefährdung von Menschen in Baden-Württemberg nicht geduldet werden! Allen Vorkommnissen muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschieden entgegengetreten, diese Fälle aufgeklärt, die Täter ermittelt und bestraft werden.“
Greifvogelvergiftungen erkennen
Um gegen eine solche Straftat vorzugehen und schnell handeln zu können, müssen die Anzeichen einer Vergiftung erkannt werden. Manchmal lässt sich die Todesursache bei genauerem Hinsehen auch auf einen anderen Grund zurückführen. Typische Symptome/Hinweise auf eine Vergiftung können sein:
Um sicherzugehen, dass alle rechtlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden, müssen einige Details unbedingt beachtet werden:
Für akute Fälle von toten Vögeln oder bei Verdachtsfällen einer Vergiftung können Sie sich an folgende Stellen wenden:
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